Rauchverbot: Ungleichbehandlung der Gastronomen beenden

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Während in öffentlichen Gebäuden selbstverständlich Raucherräume eingerichtet und angeboten werden dürfen, besteht dieses gesetzliche Recht für Gastronomiebetriebe, die jedoch für einen wesentlichen Anteil des Steueraufkommens verantwortlich sind, nicht. Unter dem Motto „Gleiches Recht für alle und Diskriminierung beenden“ fordert Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer, selbst strikter Nichtraucher, jetzt eine Gesetzesänderung: „Es ist völlig widersinnig, dass Raucher in Amtsgebäuden ihrer Freude nachgehen dürfen, in Kaffeehäusern, Bars, etc. allerdings nicht. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden. Die aktuelle Regelung stellt ganz klar eine Diskriminierung der Gastronomen, die vor einigen Jahren noch per Gesetz gezwungen wurden, teure Raucherabteile zu errichten, dar.“ Köfer ortet in diesem Zusammenhang überhaupt ein Privilegium, das vom Gesetzgeber geschaffen wurde: „Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, was aber in der Realität leider überhaupt nicht der Fall ist. Raucher, die nicht im öffentlichen Bereich tätig sind, werden klar diskriminiert.“

Köfer erinnert, dass in etlichen Gastronomiebetrieben bereits aufgrund einer früheren Gesetzeslage diese eigenen, abgetrennten Raucherräume errichtet worden sind: „Diese könnten nach der von uns geforderten Gesetzesänderung wieder in Betrieb gehen und die hohen Investitionskosten wären für die Gastronomen dann nicht umsonst.“ Er, Köfer, hoffe, dass sich auch die Wirtschaftskammer für eine Novellierung einsetzt.

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