Naturschutzgesetz neu: „Schwacher Kompromiss zulasten der wirtschaftlichen Entwicklung“

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„Es ist grundsätzlich positiv, wenn sich die Koalition mit den Interessenvertretern aus der Wirtschafts-, der Landwirtschaftskammer und dem Naturschutz auf eine Novellierung des Naturschutzgesetzes verständigen, wenn dabei allerdings dieser faule Kompromiss herauskommt ist niemandem gedient“, betont Landesrat Gerhard Köfer in einer Reaktion auf die Eckpunkte der Gesetzesänderung. Heftige Kritik äußert der Team Kärnten-Obmann vor allem in Bezug auf die Stärkung des Naturschutzbeirates: „Dieser hat sich in der Vergangenheit als wirtschaftsfeindliches Instrument hervorgetan: Egal ob Windparkprojekte oder wichtige Infrastrukturvorhaben im Straßenbaubereich – alles wurde torpediert, behindert und verzögert.“ Laut Köfer drohe jetzt, dass sich diese Situation durch die neue Gesetzeslage sogar verschärft: „Der Beirat wird jetzt mit einem eigenen Juristen als Geschäftsstellenleiter ausgestattet und die Kompetenzen erweitert, was einer Aufblähung des Gremiums und einer zusätzlichen Verbürokratisierung gleichkommt. Gewisse Projekte drohen unmöglich zu werden!“

Köfer fordert entschieden, dass in den Naturschutzbeirat zumindest ein Vertreter von Seiten der Wirtschaft entsendet wird: „Die Interessen der Betriebe müssen im Gremium abgebildet sein.“ Für Köfer sei es zudem mehr als fraglich, ob mit der Novellierung des Gesetzes dem Anspruch „weniger Bürokratie – raschere Verfahren“ Genüge getan wird: „Wir befürchten, dass sich die Situation verschlimmert und das investitionsfeindliche Klima im Land weiter verschärft wird.“

Als grundsätzlich wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Team Kärnten IG-Obmann LAbg. Hartmut Prasch die nun festgeschriebenen Entschädigungszahlungen für Grundeigentümer bei Natura 2000-Ausweisungen: „Als fahrlässig erachte ich aber, dass für diese Zahlungen kein finanzieller Rahmen vorgesehen ist, das macht eine budgetäre Vorsorge nahezu unmöglich.“ Prasch pocht darauf, einen gewissen Betrag zweckgewidmet im Landesbudget auszuweisen: „Diese Zahlungen dürfen aber keinesfalls ein Fass ohne Boden werden.“

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