Gäste-Registrierung als „grundrechtseinschränkende Maßnahme“

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Auf klare Ablehnung stößt bei Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer eine mögliche Gäste-Registrierung in Lokalen: „So etwas sorgt bei den ohnehin leidgeprüften Gastronomen für noch mehr Aufwand und Bürokratie. Um zu verhindern, dass sich jemand mit Dagobert Duck oder Max Mustermann in eine Gästeliste einträgt, müsste der Gastronom theoretisch die Ausweise aller Besucher kontrollieren, was nicht möglich sein wird.“ Köfer hegt auch schwere datenschutzrechtliche Bedenken: „Wer garantiert dem Gast, dass mit seinen Daten nicht irgendwelcher Unfug oder Missbrauch betrieben wird? Eine Registrierungspflicht ist höchst bedenklich und mit den Grundwerten unserer Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen. Die Datensicherheit ist nicht gegeben und zudem droht so der Überwachungsstaat durch die Hinter- bzw. Restauranttür weiter vorangetrieben zu werden.“

Eine Pflicht zur Registrierung sei aus der Sicht Köfers unter den derzeitigen verfassungsrechtlichen Grundregeln nicht umsetzbar: „Das Team Kärnten spricht sich jedenfalls für die Möglichkeit des anonymen Essens aus. Eine Pflicht zur Registrierung ist eine zutiefst grundrechtseinschränkende Maßnahme.“ Köfer ergänzt, dass wer sich mit der Registrierung sicherer fühlt, dem Gastwirt seine Daten mitteilen sollte, um bei einem konkreten Fall kontaktiert werden zu können. Viel sinnvoller erachtet es Köfer allerdings, sich an allgemeine Schutzregeln zu halten: „Das ist wirkungsvoller und jedenfalls vollumfänglich datenschutzkonform.“

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