Kein generelles Bleiberecht über die Hintertüre Lehre

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Ganz klar gegen ein Bleiberecht von Asylwerbern, die sich gerade in einer Lehre befinden, spricht sich LAbg. Gerhard Köfer aus. Der Team Kärnten-Obmann lehnt damit auch die Forderung nach einem Generalerlass zum Bleiberecht, wie ihn beispielsweise LH Kaiser fordert, ab. Erzürnt zeigt sich Köfer darüber, dass ein Bleiberecht für Asylwerber, die gerade eine Lehre absolvieren, als Mittel gegen den Facharbeitermangel bezeichnet wird: „Damit, dass man Asylwerbern ein Bleiberecht einräumt, löst man das Problem des Facharbeitermangels nicht. Es gibt zu viele andere Gründe, warum beispielsweise viele Inländer nicht in der Gastronomie arbeiten wollen.“

Für Köfer würde dieses Bleiberecht auch komplett falsche Signale in alle Welt aussenden: „Komm zu uns, mach beispielsweise eine Lehre in der Gastronomie und du darfst bleiben. So kann keine geordnete und rechtsstaatliche Zuwanderungspolitik konzipiert und aufgebaut sein. Eine Lehre kann nicht über dem Asylrecht stehen und eine abgeschlossene Lehre kann kein längerfristiges Bleiberecht in Österreich garantieren.“ Auch demographische Herausforderungen der Zukunft könnten so nicht gelöst werden, betont Köfer. Zudem dürfe es laut Köfer keinesfalls Sinn der Sache sein, dass Asylwerber einfach als künftige „Billigstarbeitskräfte“ dienen.

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